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Anlieferungsrichtlinien
Die Anlieferung frei Baustelle wird nur auf für schwere Lastwagen/Lastzüge befahrbare Straßen bzw. Auffahrten durchgeführt. Wird unser Fahrer vom Auftragsgeber bzw. seinem Erfüllungsgehilfen auf der Baustelle angewiesen, mit dem Lastwagen/Lastzug die befahrbare Straße/Baustaße zu verlassen, Bürgersteige zu überfahren, oder Zuwege/Grundstücke zu befahren, so geschieht dies ohne unsere Haftung für auftretende Schäden. Für solche Schäden haftet der Auftraggeber. Wir weisen auf unsere Ihnen bekannten Lieferungsbedingungen und bitten um Verständnis.
Sollten Sie bei Anlieferung verhindert sein und auch nicht durch eine andere Person vertreten sein, bitten wir Sie uns per mail ein Foto oder einen Grundriss- bzw. Zeichnung vom Aufstellplatz zuzusenden. Zusätzlich können Sie den Aufstellplatz durch Markierungen kenntlich machen.
Wird gewünscht, dass der Container auf öffentlichen Grund abgestellt werden soll, bitten wir Sie beim zuständigen Ordnungsamt eine dementsprechende Standgenehmigung einzuholen und uns diese per mail bzw. dem Fahrer beim Aufstellen des Containers vorzulegen. Die Genehmigungen hierfür holen Sie sich bitte bei Ihrem zu ständigen Ordnungsamt ein.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch Befahren von Ihrem Privatgrund und am Stellplatz des Containers entstehen können. Der Container darf nur bis zum Rand befüllt werden. Wird über den Rand hinaus geladen, dürfen wir den /die Container gemäß den gesetzlichen Auflagen auf Grund fehlender Ladungssicherung nicht mehr transportieren. Evtl. muss dann eine Umladung in einen zweiten Container erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass keine Gegenstände, die bei Ladungssicherung eine Verletzung verursachen könnten, oben auf dem Abfall liegen.